Mehr Kompetenz durch Kooperation
Als Anwälte haben wir unsere Mandanten unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen zu beraten, während es für einen Steuerberater unentbehrlich ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu
kennen und ein Gespür für Rechtsfragen zu entwickeln. Eine Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Steuerberater ist daher zweckmäßig und für Rechtsanwalt, Steuerberater und nicht zuletzt für den
Mandanten gewinnbringend. Daher kooperieren wir der Steuerberatungsgesellschaft Schmidt Wiederstein & Partner sowie dem Steuerbüro Dietmar Pfeifer.
Damit bieten wir Ihnen eine moderne Rechts- und Steuerberatung und die Betreuung Ihres Falls aus einer Hand an.